Shark 2

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Beschreibung

P1 – Schallerzeuger mit 2g NEM pro Stück.

 

Schallerzeuger Kat. P1 sind technische pyrotechnische Gegenstände, die vorwiegend der Schallerzeugung dienen.

Die Schallerzeuger sind nur zur Bestimmten Verwendung vorgesehen und sind ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt.

Bei Abholung ist ein gültiger Lichtbildausweis erforderlich!