Bufalo PIRATA

7.50 inkl. MwSt

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Kategorie:

Beschreibung

Schallerzeuger mit 1g NEM pro
Stück. Reibkopf- Anzündung

10 Stück pro Packung

 

Schallerzeuger Kat. P1 sind technische pyrotechnische Gegenstände, die vorwiegend der Schallerzeugung dienen.

Die Schallerzeuger sind nur zur Bestimmten Verwendung vorgesehen und sind ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt.

Bei Abholung ist ein gültiger Lichtbildausweis erforderlich!